Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beförderungsleistungen der Herzensweg mit Sitz in Bremen.
  2. Sie gelten für alle Fahrten im Bereich Krankenfahrten, Patientenbeförderung sowie Privatfahrten.
  3. Mit der Buchung einer Fahrt erkennt der Kunde diese AGB an.
Art der Leistungen
  1. Herzensweg bietet Beförderungsleistungen insbesondere für:
    • Arzt- und Therapiefahrten
    • Dialyse-, Reha- und Serienfahrten
    • Rollstuhlfahrten
    • Krankenhauseinweisungen und Entlassungen
    • Privat- und Sonderfahrten
  2. Es handelt sich ausdrücklich *nicht um qualifizierte Krankentransporte* im Sinne des Rettungsdienstgesetzes Bremen.
  3. Eine medizinische Betreuung während der Fahrt erfolgt nicht.
Gesetzliche Grundlage
  1. Die Beförderung erfolgt gemäß:
    • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
    • geltenden Vorschriften der Freien Hansestadt Bremen
  2. Krankenfahrten werden im Rahmen von § 60 SGB V durchgeführt.
Vertragsschluss
  1. Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Fahrt durch Herzensweg bestätigt wurde.
  2. Buchungen können telefonisch, per E-Mail oder über die Website erfolgen.
Preise und Abrechnung
  1. Es gelten die jeweils vereinbarten Preise.
  2. Bei genehmigten Krankenfahrten kann die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse erfolgen.
  3. Voraussetzung hierfür ist:
    • eine gültige ärztliche Verordnung
    • ggf. eine Genehmigung der Krankenkasse
  4. Wird die Kostenübernahme ganz oder teilweise abgelehnt, trägt der Kunde die Kosten selbst.
  5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
Pflichten des Kunden
  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten Angaben korrekt zu machen, insbesondere:
    • Mobilität (z. B. Rollstuhl, Gehfähigkeit)
    • Gesundheitszustand (transportrelevant)
    • Abholort und Zeit
  2. Der Kunde muss zum vereinbarten Zeitpunkt abholbereit sein.
Wartezeiten und Verspätungen
  1. Wartezeiten, die durch den Kunden verursacht werden, können berechnet werden.
  2. Verspätungen aufgrund von Verkehr, Witterung oder höherer Gewalt können nicht ausgeschlossen werden.
Stornierung und Ausfall
  1. Fahrten können kostenfrei storniert werden, sofern die Absage rechtzeitig erfolgt.
  2. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen kann eine Ausfallpauschale berechnet werden.
Haftung
  1. Herzensweg haftet für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
  2. Für sonstige Schäden haftet Herzensweg nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Eine Haftung für Verspätungen wird ausgeschlossen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Mitnahme von Hilfsmitteln
  1. Medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle oder Gehhilfen werden im Rahmen der Möglichkeiten transportiert.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, auf besondere Anforderungen hinzuweisen.
Datenschutz
  1. Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
  2. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung der Beförderung und Abrechnung.
Gerichtsstand
  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist Bremen, soweit gesetzlich zulässig.
Schlussbestimmungen
  1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
  2. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland.